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Kontakt

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist nicht befugt, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen rechtlich zu beraten bzw. Leistungsentscheidungen zu prüfen oder zu revidieren.

Ratsuchende können sich demnächst wieder mit ihren gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD wenden. Die neue Stiftung UPD befindet sich derzeit noch im Aufbau. Sie arbeitet mit Hochdruck daran, so schnell wie möglich die Beratung in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen wieder anbieten zu können. In dieser Übergangszeit können Sie sich bei Fragen beispielsweise an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden:

Hier gelangen Sie zum BMG Bürgertelefon

Informationen zu Ansprechpartnern in einer Auseinandersetzung mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erhalten Sie hier.

Für grundsätzliche Fragen oder Anmerkungen können Sie das Kontaktformular für eine Nachricht nutzen. 

 











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