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Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher leisten einen wichtigen Beitrag

Erste Ergebnisse einer Studie zur Lage der Patientenfürsprache an deutschen Krankenhäusern vorgestellt

Herr Schwartze beim 16. Patientenfürsprechertag in Berlin
Herr Schwartze beim 16. Patientenfürsprechertag in Berlin, Foto Holger Groß

Sehen Sie hier das Video vom 16. Patientenfürsprechertag in  am 8. Juni in Berlin:

Traditionell einmal im Jahr lädt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher nach Berlin ein, um sich über aktuelle Themen der Patientenfürsprache im Krankenhaus auszutauschen. Im Rahmen des diesjährigen 16. Tages der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher, der als hybride Veranstaltung auch per Livestream online zu verfolgen war, wurden vorab erste Ergebnisse einer noch unveröffentlichten Studie der Prognos AG zur Lage der Patientenfürsprache an deutschen Krankenhäusern vorgestellt. Zentrales Ergebnis ist, dass es an 60 Prozent der Krankenhäuser mindestens eine Patientenfürsprecherin oder einen –fürsprecher gibt und sie einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Patienten leisten können. Allerdings sind die regionalen Unterschiede bundesweit groß. Dies ist unter anderem auf uneinheitliche Regelungen in den Ländern zurückzuführen.

16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß

Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung betonte in seiner Begrüßungsrede: „Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die hauptsächlich ehrenamtlich tätig sind, unterstützen Patienten und die Angehörigen als unabhängige Ansprechpartner und Vertrauenspersonen: Sie beraten, informieren und vermitteln in Konfliktfällen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen. Dafür möchte ich Ihnen Dank und Respekt von ganzem Herzen aussprechen. Die Studie macht deutlich, dass viele Bundesländer die Einrichtung dieser Position in ihren Krankenhäusern gesetzlich geregelt haben. Doch sind bei weitem noch nicht alle soweit – und auch nicht einheitlich. Eine gesetzliche Regelung wirkt sich positiv auf die Verbreitung der Patientenfürsprache aus. Ich werbe daher mit Nachdruck dafür, zukünftig im besten Fall vergleichbare Regelungen gesetzlich zu verankern. Denn Patientinnen und Patienten sollten sich möglichst bundesweit in allen Krankenhäusern an Patientenfürsprecher wenden können.“

Die Studie, die im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung von der Prognos AG durchgeführt wurde, stellte Dr. Stefanie Ettelt vor. Die Studie hatte zum Ziel, eine Bestandsaufnahme zu den verschiedenen rechtlichen Regelungen, zur Verbreitung und zur Ausgestaltung der Patientenfürsprache vorzunehmen. Dazu wurden Fachgespräche mit Expertinnen und Experten organisiert, eine Auswertung der Landesgesetzgebung und der Qualitätsberichte der Krankenhäuser vorgenommen und eine bundeweite Online-Befragung von Patientenfürsprecherinnen und –fürsprechern mit rund 330 Teilnehmenden durchgeführt.

 

16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß

Wichtigste Ergebnisse der Studie, die in den nächsten Wochen veröffentlicht wird, sind:

  • Laut Qualitätsberichten der Krankenhäuser für das Jahr 2020 hatten 991 der 1.665 einbezogenen Krankenhäuser (60 %) mindestens eine Patientenfürsprecherin oder einen Patientenfürsprecher. Regional zeigten sich dabei erhebliche Unterschiede in der Verteilung.
  • Bundesländer mit einer gesetzlichen Regelung der Patientenfürsprache, wie z. B. Berlin (96 %), Saarland (95 %) und Bremen (93 %), weisen anteilig häufiger Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher auf als Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe, z. B. Bayern (43 %), Hamburg (17 %), Mecklenburg-Vorpommern (11 %) oder mit Reglungen, die nur psychiatrische Krankenhäuser, z. B. Baden-Württemberg (41 %) oder Sachsen (36 %) betreffen. Eine gesetzliche Verankerung der Patientenfürsprache wirkt sich offensichtlich positiv auf deren Verbreitung aus.
  • Den Qualitätsberichten 2020 zufolge befindet sich jeweils etwa ein Drittel der Krankenhäuser in Deutschland in freigemeinnütziger, öffentlicher oder privater Trägerschaft. Im Vergleich dazu ist der Anteil der Krankenhäuser, die angegeben haben, eine Patientenfürsprecherin bzw. einen -fürsprecher zu haben, in freigemeinnütziger Trägerschaft höher (43 %) und in privater Trägerschaft deutlich niedriger als ihr jeweiliges Drittel (19 %).
  • Alle Teilnehmenden der Befragung gaben übereinstimmend an, dass die Patientenfürsprache einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, Patientinnen und Patienten bei Problemen im Krankenhaus zu unterstützen.
  • Auch die Lösung von Konflikten bzw. Auflösung von Missverständnissen zwischen dem Krankenhauspersonal und Patientinnen und Patienten, das Verhindern von Eskalationen von Konflikten und das Weiterleiten von Verbesserungsvorschlägen an das Krankenhauspersonal wurden von jeweils einer überwiegenden Mehrheit als wichtige Beiträge der Patientenfürsprache benannt. Etwas weniger häufig, jedoch immer noch mehrheitlich, wurden die Unterstützung des Krankenhauses bei der Verbesserung seiner Organisation und Prozesse und die Information von Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen über ihre Patientenrechte.

Darüber hinaus sprachen auf dem diesjährigen Patientenfürsprechertag Dr. Konstanze Blatt (Leiterin Fachbereich Befragung, IQTIG) über „Das Potential von Patientenrückmeldungen für die Qualitätsentwicklung und -Transparenz im Krankenhaus“ sowie Laura Erne (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) über „Ein gelungenes Beispiel einer gesetzlichen Verankerung der Patientenfürsprache“.

Grafik Patientenfürsprechertag,

Im Anschluss an die Impulse diskutierte Stefan Schwartze mit den Vortragenden sowie Detlef Schliffke (1. Vorsitzender des Bundesverbandes Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V.) über die aktuelle Situation der Patientenfürsprache an deutschen Krankenhäusern und über Perspektiven und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Tätigkeit von Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher.

Im Anschluss an den 16. Tages der Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher nutze Stefan Schwartze zudem die Möglichkeit für einen konstruktiven Austausch mit einigen Patienten-, Pflege- und Bürgerbeauftragten der Länder über die aktuelle Situation der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Mit dabei waren Ursula Gaedigk – Patientenbeauftragte von Berlin, Dr. Nicole Sambruno-Spannhoff – Patientenschutzbeauftragte in Niedersachsen, Jürgen Bender – Saarländischer Pflegebeauftragter, Lara Hubal – Bürgerbeauftragte der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Bremen und Dr. Kurt Herzberg – Bürgerbeauftragter im Freistaat Thüringen.

Grafik Patientenfürsprechertag,

Eine vollständige Auswahl der Bilder können Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer kurzen Email an patientenfuersprechertag@bmg.bund.de erhalten.

Downloads:

16. Berliner Tag der Patientenfürsprecherinnern und -fursprecher_ NRW

2022-06-08_IQTIG Patientenbefragung_Patientenfürsprechertag

Prognos_Präsentation_Patientenfürsprechertag 8 Juni 2022

 

Weitere Eindrücke vom 16. Patientenfürsprechertag in Berlin, am 8.Juni 2022

16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
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16. Patientenfürsprechertag, , Foto Holger Groß
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