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Verlängerung der Corona-Sonderregelungen: Patientenbeauftragte begrüßt G-BA Entscheidung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zahlreiche Corona-Sonderregelungen bis Ende März 2022 verlängert. Diese Entscheidung begrüßt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, ausdrücklich:

„Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist die aktuelle Pandemie-Situation hochdramatisch. Neben der Beschleunigung des Impftempos für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen kommt der deutlichen Reduzierung von Kontakten eine entscheidende Rolle zu, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Ich unterstütze daher die Entscheidung des G-BA, die Corona-Sonderregelungen im Gesundheitswesen zu verlängern. Gerade im ambulanten Bereich tragen diese dazu bei, die Versorgung in dieser Ausnahmesituation aufrechtzuerhalten und gleichzeitig persönliche Arzt-Patienten-Kontakte zu reduzieren, in dem z.B. die Ausstellung von Verordnungen oder Krankschreibungen nach telefonischer Kontaktaufnahme mit der Ärztin oder dem Arzt und viele Behandlungen auch weiterhin per Video erfolgen können.“

Die Beschlüsse des G-BA betreffen die zeitlich befristeten Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit und verordneten Leistungen. Zudem greift der G-BA weitere Ausnahmen bei der Qualitätssicherung wieder auf. Bis Ende März können Krankenhäuser beispielsweise von der Mindestausstattung mit Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Es wird bis zu diesem Zeitpunkt in den Krankenhäusern auch auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet.

Schmidtke: „Ich appelliere an alle Patientinnen und Patienten, die Möglichkeiten der ärztlichen Beratung und Behandlung per Telefon oder Video zu nutzen, um ihr eigenes Infektionsrisiko und jenes aller im Gesundheitswesen Tätigen zu reduzieren. Mit Blick auf die heutige Ministerpräsidentenkonferenz begrüße ich es auch, dass weitere verbindliche Maßnahmen zur Bewältigung dieser Pandemie beschlossen wurden. Wichtig ist und bleibt, dass Länder und Kommunen nachbessern und die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen unabhängig davon, ob 3G, 2G oder 2G Plus, konsequent kontrollieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die beschlossenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden und effektiv für die Pandemiebekämpfung sind. “

Ausführliche Informationen zu den Corona-Sonderreglungen finden Sie hier: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona