• Kontakt
  • Benutzerhinweise
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland
  • Bild gesund.bund
Logo - Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Der Patientenbeauftragte setzt sich für die Belange der Patientinnen und Patienten in Deutschland ein.

  • Kontakt
  • Benutzerhinweise
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • gesund bund.de
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland
  • Der Patientenbeauftragte
  • Patientenberatung
  • Patientenrechte
    • Informationsangebote
    • Flyer
    • Studien
  • Presse
    • Pressefoto
    • Pressemitteilungen
  • Der Patientenbeauftragte
  • Patientenrechte
  • – Informationsangebote
  • – Flyer
  • – Studien
  • Pressefoto
  • Pressemitteilungen
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • gesund bund.de
Suche
Sie sind hier Home / Allgemein / Weltweiter Tag der Wiederbelebung: „Deine beiden Hände können ein Leben retten“

Weltweiter Tag der Wiederbelebung: „Deine beiden Hände können ein Leben retten“

14. Oktober 2021

15. Oktober 2021

Anlässlich des „World Restart a Heart Day“, dem weltweiten Tag der Wiederbelebung am 16. Oktober, appelliert die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke: „Ein plötzlicher Herz-Kreislauf-Stillstand kann jede und jeden zu jeder Zeit treffen. Frischen Sie Ihre Erste Hilfe-Kenntnisse auf und beginnen Sie im Notfall sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Das kann wortwörtlich Leben retten.“

Abbildung eines ersten Hilfe Koffers
Photo by Sebastian on Unsplash

Der „World Restart a Heart Day“, der jährlich am 16. Oktober stattfindet, soll das Bewusstsein für die Bedeutung außerklinischer Herz-Kreislaufstillstände stärken. Ziel ist es, weltweit so viele Menschen wie möglich in Wiederbelebungsmaßnahmen zu schulen. Gemäß dem Motto „Your two hands can save a life” – „Deine beiden Hände können ein Leben retten“ sollen in diesem Jahr Geschichten im Mittelpunkt stehen, die zeigen, wie wichtig und einfach Wiederbelebung ist.

In Deutschland beginnen vier von zehn Ersthelferinnen und Ersthelfern, die einen Herzstillstand beobachten, mit Wiederbelebungsmaßnahmen. In den vergangenen Jahren konnte diese Quote dank verschiedener Maßnahmen und Anstrengungen im Gesundheitswesen um rund ein Drittel gesteigert werden. Dennoch bleibt Deutschland damit unter dem EU-Durchschnitt. Wenn sofort reanimiert werden würde, könnten allein in Deutschland jedes Jahr 10.000 Menschen gerettet werden, in Europa sind es rund 100.000.

Schmidtke: „Viele Menschen wissen nicht, wie Wiederbelebungsmaßnahmen im Notfall durchzuführen sind, andere trauen sich womöglich nicht. Dabei ist es ganz einfach: Prüfen, Rufen, Drücken lautet die Faustregel im Notfall. Dabei kann man nichts falsch machen. Um bereits frühzeitig den Kindern die Hemmschwelle zu nehmen, einen Menschen wiederzubeleben, sollten Übungen zur Reanimation flächendeckend und regelmäßig in den Schulen angeboten werden. In Dänemark ist es durch Erste Hilfe-Unterricht gelungen, die Überlebensrate bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zu verdreifachen. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen! Daher unterstütze ich die Kampagne #ichrettedeinleben vom Deutschen Rat für Wiederbelebung, die sich für die bundesweit verpflichtende Einführung eines Wiederbelebungs-Unterrichts ab der 7. Klasse einsetzt.“

Weitere Informationen unter www.grc-org.de und www.ichrettedeinleben.de.

Filed Under: Allgemein, Pressemitteilungen

Primary Sidebar

Kontakt für Bürgeranfragen

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Friedrichstr. 108
10117 Berlin

Telefon: 030/18 441-3424
Telefax: 030/18 441-4499

E-Mail: patientenrechte@bmg.bund.de

Kontakt ausschließlich für Presseanfragen

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Friedrichstr. 108
10117 Berlin

Erkan Ertan –
Telefon: 030/18 441-1067
Telefax: 030/18 441-4499

E-Mail: patientenrechte@bmg.bund.de

© Copyright 2022 Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
  • Kontakt
  • Benutzerhinweise
  • Datenschutz
  • Impressum