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Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung: „Die Weichen für die Zukunft sind gestellt!

„Die Einigung der Koalitionsfraktionen, die Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung institutionell neu auszurichten und auf weitere Ausschreibungen zu verzichten, begrüße ich ausdrücklich. Damit werden die Weichen für die Zukunft dieses so wichtigen Beratungsangebotes gestellt. Das ist ein gutes Signal für die Patientinnen und Patienten“, erklärt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke, die sich mit Nachdruck frühzeitig für eine Reform der Unabhängigen Patienten- und Verbraucherberatung (UPD) eingesetzt und dazu im vergangenen Jahr ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten veröffentlicht hat.

Logo Unabhängige Patientenberatung Deutschland | UPD
Quelle: www.patientenberatung.de

Ein Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten, der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, auf das bisher vorgesehene, alle sieben Jahre durchzuführende, Vergabeverfahren zu verzichten. Der Förderzeitraum des derzeitigen Trägers, der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH, wird um zwölf Monate bis Ende 2023 verlängert. Diese Übergangsphase wird genutzt, um die Rahmenbedingungen der institutionellen Neuausrichtung der UPD im Rahmen einer Stiftungslösung ab dem Jahr 2024 zu schaffen.

 

Schmidtke: „Ich freue mich, dass meine Vorschläge, die bisherige Vergabe mit den damit verbundenen Schwächen zu beenden und eine nachhaltige Organisationsform für die UPD zu entwickeln, doch noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Da die gesundheitliche Beratung in besonderer Weise auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit basiert, ist eine unabhängige und neutrale Stiftung als Trägerin der UPD sehr gut geeignet, um zukünftig eine hohe Akzeptanz bei Ratsuchenden zu gewährleisten. Zudem kann durch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Beteiligungen eine Weiterentwicklung der Beratungsqualität und innovativer Beratungsformen vorangetrieben werden.

 

Da die Stiftungslösung komplexer und umfangreicher Vorbereitungen bedarf, ist die vorgesehene Übergangsphase nachvollziehbar und notwendig. Ich appelliere jedoch mit Nachdruck, nun zügig mit der Erarbeitung der entsprechenden Rahmenbedingungen zu beginnen. Es muss in jedem Fall gewährleistet werden, dass Patientinnen und Patienten weiterhin eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung zu gesundheitsrechtlichen und medizinischen Fragen zu Verfügung steht, die sie darin unterstützt, gut informierte Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen zu können.“