
Der Patientenbeauftragte begrüßt die Bemühungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBZV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Die zentralen Forderungen des vorgelegten Versorgungskonzeptes sind, dass Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Da viele Patienten aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen nicht in die Zahnarztpraxis kommen, soll außerdem die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt gefördert werden. Mit dem Konzept sollen grundlegende Defizite in der zahnmedizinischen Versorgung körperlich und kognitiv eingeschränkter Menschen angegangen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter - Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen" (zum Öffnen auf den Link klicken)