Patientinnen und Patienten fühlen sich Ärzten und Krankenkassen gegenüber immer öfter als Bittsteller. Das liegt unter anderem daran, dass ihnen ihre Rechte und Pflichten unklar sind. Der Patientenbeauftragte hat deshalb mit der Arbeit an einem Patientenrechtegesetz begonnen.
Das für die Patienten maßgebliche Recht ist derzeit zersplittert. Das macht es für Patientinnen und Patienten oft schwierig, ihre Ansprüche auch durchzusetzen. Ärzte und medizinisches Personal benötigen ebenfalls Klarheit, welche rechtlichen Pflichten sie haben. Das im Koalitionsvertrag verankerte Patientenrechtgesetz wird hier unter Einbindung aller Beteiligten für Verbesserung sorgen.
Es ist dabei unter anderem das Ziel des Patientenbeauftragten, dass Patienten Zugang zu Informationen über die Qualität und Preise der Leistungen erhalten. Denn nur wer sich über die Qualifikation eines Leistungserbringers oder verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informieren kann, kann auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln.
Wichtige weitere Themenfelder sind die Stärkung der Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern und der Ausbau der Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungsträgern, z. B. Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen, die das Verfahren betreffen, zu diskutieren sein: Patientinnen und Patienten benötigen zügige Entscheidungen über beantragte Leistungen. Selbstverständlich muss auch dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einem ausreichenden Schutz ihrer Daten Rechnung getragen werden.
Zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern prüft der Patientenbeauftragte derzeit umfassend den Handlungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten zu einem Patientenrechtegesetz. Er führt hierzu zahlreiche Gespräche mit Betroffenen, Selbsthilfegruppen, Krankenkassen und Verbänden. Bis voraussichtlich Ende dieses Jahres sollten die Ergebnisse dieser Gespräche in ein Diskussionspapier einfließen. Das Gesetzgebungsverfahren soll 2011 angestoßen werden.