Standpunkt
Patientenrechtegesetz in Kraft getreten!
Zu dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetz durch die Veröffentlichung des Patientenrechtegesetzes im Bundesgesetzblatt erklärt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller: "Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information - über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler. Die Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Vorraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung.
Weitere Infos:
Veröffentlichung des Patientenrechtegesetzes im Bundesgesetzblatt
Infoblatt des Bundesministeriums für Justiz: Patientenrechte im Klartext
Themen: Zum Hintergrund des Patientenrechtegesetzes
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Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Zöller, MdB

